Bauabgabe
Gemäß § 15 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl. Nr 59/1995, ist anläßlich der Erteilung der Baubewilligung oder Genehmigung der Baufreistellung dem Bauwerber von der Abgabenbehörde eine Bauabgabe vorzuschreiben. Bei Zu- und Umbauten ist die Bauabgabe entsprechend der neugewonnenen Bruttogeschoßfläche zu berechnen. Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz je m² und der Bruttogeschoßfläche. Dabei ist das Erdgeschoß zur Gänze, die übrigen Geschoße (Tiefgarage, Keller, Obergeschoße, Dachgeschoße und dergleichen) zur Hälfte zu berechnen.
Der Einheitssatz beträgt Euro 10,00 pro m².
Ferienwohnungsabgabe
Nutzfläche / Jahrestarife
bis 30 m² / € 200,00
30 - 70 m² / € 270,00
70 - 100 m² / € 340,00
über 100 m² / € 400,00
Grundsteuer
Grundsteuer A:
für land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften:
500 v.H. (= 500 %) des vom Finanzamt festgesetzen Meßbetrages.
Grundsteuer B:
für alle anderen Liegenschaften:
500 v.H. (= 500 %) des vom Finanzamt festgesetzten Meßbetrages.
Kanalbeitrag (Anschlußgebühr)
€ 35,73 pro m²
Kanalgebühren
Der Kanalbeitrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Kanal nach Fläche des Hauses: € 1,35 pro m²
Kanal nach Wasserverbrauch: € 1,19 pro m³
(exkl. MWSt.)
Kanalgebühr pauschaliert:
Haushalte: € 2,29 pro m²
Gewerbetarif: € 2,95 pro m³
(exkl. MWSt.)
Nächtigungsabgabe
Die Nächtigungsabgabe setzt sich wie folgt zusammen:
Landes-Fremdenverkehrsabgabe 40%: 0,60€
Landes-Fremdenverkehrsabgabe 60%: 0,90 €
Kurabgabe: 1,00 €
In Summe: 2,50 € pro Nächtigung
Wassergebühren
Wasserbezugsgebühr:
bis 120 m³: € 1,13 pro m³
ab 120 m³: € 1,79 pro m³
bei Pauschalierung (Eigenwasser, Mischwasser): € 1,00 pro m³
(exkl. MWSt.)
Zählermiete:
€ 39,00 pro Jahr
(exkl. MWSt.)
Wasserbereitstellung:
€ 136,00 pro Jahr
(exkl. MWSt.)
Wasserleitungsbeitrag (Anschlußgebühr)
Wasserleitungsbeitrag:
€ 17,90 pro m²
(exkl. MWSt.)