Parken in Altaussee

Wenn Sie einen Parkplatz gefunden haben, suchen Sie den Parkscheinautomaten auf und werfen jene Summe Geld in den Münzeinwurf, die für die gewünschte Parkdauer notwendig ist. Mindesteinwurf 50 Cent, dafür können Sie eine Stunde parken. Sie können 10-, 20- und 50-Cent-Münzen, 1- und 2-Euro-Münzen einwerfen oder die Parkwertkarte verwenden.


Keine Wechselgeldrückgabe!
Automat rechnet nur in vollen Stunden!


Im Anzeigefenster wird nach jeder Münze das Ende der bezahlten Parkzeit angezeigt. Sollte ein Fehler passieren, können Sie den Vorgang mit der Stornotaste abbrechen. Nach Erreichen der gewünschten Parkzeit, mit der Taste „Ticket" Parkschein anfordern. Der Parkschein wird gedruckt. Aus dem Parkscheinfach entnehmen und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen


Falls Sie kein Kleingeld zur Hand haben, erhalten Sie Parkscheine während der Öffnungszeiten im Informationsbüro, im Gemeindeamt, beim Würstelstand Gaisberger, beim Tennisclub, beim Wacheorgan und in der Trafik König.


Parkgebühren

Mindestgebühr: (60 min)

€ 0,50

Jede weiteren 6 Minunten

€ 0,10

Tagestarif

von 09.00 bis 18.00 Uhr

€ 3,00

2-Tages-Ticket

gilt für Kurhaus- u. Seeklausparkplatz

€ 6,00

3-Tages-Ticket

gilt für Kurhaus- u. Seeklausparkplatz

€ 9,00

Münzannahme:

10, 20 und 50 Cent

1 und 2 Euro


Parkwertkarten

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Die Parkwertkarten haben sich großer Beliebtheit erfreut und werden daher auch weiterhin zu folgenden Preisen angeboten:

 

 

€ 15,00

€ 20,00

Die Parkwertkarten haben auch in Bad Aussee und Grundlsee Gültigkeit .

Ermäßigung für Gäste mit Vorteilscard!

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Eine € 20,00 Parkwertkarte kostet mit Vorteilscard nur € 18,00.

 

Sie ist erhältlich:

beim Gemeindeamt Altaussee und Tourismusbüro Altaussee.


Für die drei „Ausseerland-Gemeinden“ nur ein Ticket:

Die TAGESTICKETS sind auch in der Stadtgemeinde Bad Aussee und in der Gemeinde Grundlsee gültig!


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Ab Anfang Juni wird wieder unser Straßenaufsichtsorgan der Gemeinde Altaussee die vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen überwachen. Selbstverständlich wird unser Straßenaufsichtsorgan den Gästen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Parken ohne Parkticket hat ein Organstrafmandat zur Folge. Lösen Sie daher bei den Parkautomaten ein Ticket.


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Behinderte Fahrzeuglenker, die ihren Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges anbringen, sind auf allen Parkplätzen von der Gebührenpflicht befreit.


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Für Wohnwagen und Wohnmobile

besteht ein Nachtparkverbot

Benützen Sie den dafür vorgesehenen Campingplatz

„Camping am Bauernhof“


 

Parkplätze