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Schallimmissionskarten

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Schallimmissionskarten

Als Beurteilungsgrundlage zur Genehmigung von Kur- und Erholungsorten gilt das Steiermärkische Heilvorkommen- und Kurortegesetz sowie die ÖAL NR. 32 (Österreichischer Arbeitsring für Lärmbekämpfung). Zum Nachweis der u.a. Richtwerte ist ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen, das alle 5 Jahre auf seine Richtigkeit zu überprüfen und zu aktualisieren ist.

Für die Ausweisung eines Kurgebietes sind folgende Richtwerte einzuhalten:

Gebiete / LAeq in dB bei Tag / LAeq in dB bei Nacht
Kur- und Erholungsgebiet / 45 / 35
Reines Wohngebiet, Ferienwohngebiet / 50 / 40
Allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet / 55 / 45