Gemeinde Altaussee
Zahl: 3/2024 Altaussee, März 2024
Öffentliche Kundmachung
Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung 1967,
LGBl. Nr. 115, in der derzeit geltenden Fassung,
wird kundgemacht:
die Gemeinde Altaussee schreibt zum voraussichtlichen Eintritt per 1. Juli 2024 eine
Reinigungskraft für das Gemeindeamt öffentlich aus.
Beschäftigungsausmaß 3 bis 4 Stunden pro Tag bzw. nach Vereinbarung.
Die Entlohnung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen
Gemeinde -Vertragsbedienstetengesetzes.
Die Bewerbung richten Sie bitte an das Gemeindeamt Altaussee, Fischerndorf 61,
8992 Altaussee oder per E-Mail an amtsleitung.gemeinde@altaussee.at.
Für weitere Auskünfte steht Amtsleiter Bernhard Haim, Tel. Nr. 03622/71600-15 zur Verfügung.
Der Bürgermeister:
(Gerald Loitzl)